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    help - Zentrale Anlaufstelle der evangelischen Kirche

    Beratung anonym per Telefon oder Mail

    Tel: 0800 5040 112, www.anlaufstelle.help

    ______________________________________

     

    SOS-Kinderdorf Lippe: Holger Nickel, Lana-Katharina Nerwoski

    Beratung und Treffpunkt Blomberg, Holstenhöfener Str. 4, 32825 Blomberg

    Telefon 05235 / 50 97 93 0

    ______________________________________

     

    Evangelisches Beratungszentrum Detmold: Susanne Eerenstein

    Lortzingstr. 6, 32756 Detmold, Tel. 05231 / 9928-0

    Mail: beratung@lippische-landeskirche.de

    _______________________________________

     

    Meldestelle für die Lippische Landeskirche: Birgit Pfeifer

    Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS).

    Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Lenaustraße 41, 40470 Düsseldorf

    Tel.: 0211 / 6398 342, Mail: b.pfeifer@diakonie-rwl.de

  • Verhaltens-Kodex

    Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Marien

    Schutzkonzept - Prävention sexualisierter Gewalt

     

    VERHALTENS-KODEX

     

    Allgemeines

    Ich begegne anderen mit Respekt und Wertschätzung.

    Ich achte auf meine Grenzen und die Grenzen anderer. 

    Ich sehe meinen Körper als Geschenk Gottes.

    Ich pflege ihn, schütze seine Gesundheit und schütze ihn vor Übergriffen.

    Ich achte intime Freundschaften und Paar-Beziehungen, sowohl hetero- wie homosexuelle. Sie dürfen in unserer Gemeinde gelebt werden, allerdings nicht zwischen Mitarbeitern und Schutzbefohlenen. Ich nehme Rücksicht auf die Gemeinschaft darin, wie ich meine Paarbeziehung in der Gemeinde auslebe. 

    Ich missbrauche nicht das Vertrauen anderer, besonders schwächerer.

    Ich dränge niemandem meine Nähe auf, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen.

     

    Körperliche Nähe und Berührungen

    Körperliche Berührungen sind ein natürliches Bedürfnis. Sie müssen angemessen und altersgerecht sein und die Grenzen achten. Darauf achte ich wachsam bei mir selbst und auch bei anderen. 

    Nähe kann zugelassen werden, wenn der Impuls von den Schutzbefohlen ausgeht und sie angemessen ist. Die Verantwortung für angemessene Nähe und Distanz liegt immer beim Erwachsenen. Mitarbeitende dürfen Schutzbefohlene nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse nach Nähe missbrauchen. Ablehnung von Nähe ist immer zu respektieren.

     

    Sprache, Wortwahl, Anrede

    Auch durch Worte können Grenzen verletzt werden. Abwertende oder sexualisierende Bemerkungen werden nicht toleriert. Wir sprechen einander mit Namen an, nicht mit abwertenden Spitz- und Kosenamen.

     

    Spiele und Übungen

    Bei Spielen und Übungen mit Körperkontakt wird den Teilnehmern ermöglicht, nicht teilzunehmen. Niemand darf durch Spiele, Rituale, Mutproben oder andere Aktivitäten erniedrigt oder erschreckt werden.

     

    Vier-Augen-Situationen

    Vier-Augen-Situationen sind klar definiert und eng begrenzt: Einzelgespräche und Einzeluntericht im musikalischen Bereich (Orgel und Stimmbildung).

    Dafür gilt: Sie finden in den Räumen der Gemeinde statt, nicht im Privaträumen.

    Die Teilnehmer können den Raum jederzeit verlassen. Kontakte zu Minderjährigen werden gegenüber den Eltern möglichst transparent gemacht oder andere Mitarbeiter/innen werden darüber informiert. Unnötige Vier-Augen-Situationen werden vermieden.

     

    Freizeiten und Veranstaltungen mit Übernachtung

    Bei Veranstaltungen mit Übernachtung schlafen Jungen und Mädchen in getrennten Schlafräumen. Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen dürfen nicht im selben Raum übernachten. Bei Übernachtungen in der Kirche schlafen sie in deutlich voneinander getrennten Bereichen.

    Die Zimmertüren werden von außen als Jungen- / Mädchenzimmer / Betreuer/innenzimmer gekennzeichnet. Die Teilnehmer/innen werden informiert, wo die Zimmer der weiblichen und der männlichen Betreuer zu finden sind.

    Zimmer werden nur mit Anklopfen und Einverständnis betreten. Teilnehmer/innen dürfen die Zimmer anderer nur betreten, wenn Bewohner anwesend sind. Besuche der Teilnehmer/innen in andern Zimmern sind nur zulässig, wenn alle Bewohner/innen des Zimmers einverstanden sind.

    Nach Beginn der Nachtruhe betreten nur noch männliche Mitarbeiter die Jungenzimmer, nur weibliche Mitarbeiterinnen die Mädchenzimmer. Im Betreuer/innen-Team müssen volljährige weibliche und männliche Mitarbeiter sein. Pro je 10 Teilnehmer/innen sollen es je eine weibliche und einen männlichen Betreuer/in geben.

    Es wird eine sensible Lösung gefunden, falls sich Teilnehmer/innen nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzordnen.

    Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene übernachten nicht in Privatwohnungen von Mitarbeitenden.

    Grenzüberschreitungen

    Es kann zu unbeabsichtigten, von Ausführenden unbemerkten Grenzüberschreitungen kommen. Deshalb sprechen wir uns untereinander auf unser Verhalten an und besprechen es. Gegenüber Betroffnen werden die Grenzüberschreitungen angesprochen und ggf. um Entschuldigung gebeten.

       

    Gravierende und beabsichtigte Grenzüberschreitungen und Übergriffe werden von Tätern vertuscht und geheimgehalten. Oft ist der Sachverhalt schwer einzuschätzen. Verdacht und Vorwürfe wiegen schwer. Sie können auch unbegründet sein.

     

    Deshalb gilt:

    - Ich habe Verantwortung für das, was ich weiß, vermute oder wahrnehme.

    - Bedenkliche Situationen hinterfrage ich und lasse Bedenken nicht einfach fallen.

    - Ich will nicht schnell urteilen, nichts verharmlosen und nichts übertreiben.

    - Ich habe das Recht, mit einer vertrauenswürdigen Person über alles zu sprechen, was ich wahrnehme und erlebe, auch über belastende Geheimnisse.
    - Ich bewahre Ruhe und wende mich an die Leitungspersonen der Gemeinde oder an eine der internen oder externen Ansprechstellen. Ihre Kontaktdaten sind unten aufgeführt.

    Meldepflicht

    Für haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen besteht eine Meldepflicht bei der

    Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS).

    Sie berät auch, wie ein Sachverhalt einzuschätzen ist.

     

     

     

    Ansprechstellen:

     

    Meldestelle

    Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
    Birgit Pfeifer, Referentin

    Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Lenaustraße 41, 40470 Düsseldorf

    ­Telefon: 0211-6398-342
    ­E-Mail: b.pfeifer@diakonie-rwl.de

    ______________________________________

     

    Ansprechstelle für Betroffene der Lippischen Landeskirche:

    Ev. Beratungszentrum Detmold
    Annette Braune und Thomas Warnke 

    Seminarstraße 3, 32756 Detmold
    Telefon: 05231/99280
    E-Mail: ansprechstelle@lippische-landeskirche.de
     

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    Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene

    SOS-Kinderdorf e.V.
    Beratung und Treffpunkt Blomberg

    Holstenhöfener Str. 4, 32825 Blomberg
    Herr Holger Nickel und Frau Lana-Katharina Nerowski
    Telefon +49 5235 5097930
    holger.nickel@sos-kinderdorf.de

     

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    help - Zentrale Anlaufstelle der Evangelischen Kirche in Deutschland

    Information und Beratung anonym per Telefon oder Mail

     

    https://www.anlaufstelle.help/

  • Präventions-Konzept

    Die Gemeinde St. Marien setzt ein Schutzkonzept um, das sexualisierter Gewalt vorbeugt und im Ernstfall angemessene Reaktion und Aufarbeitung gewährleisten soll.

    Hauptamtliche, Kirchenälteste und Ehrenamtliche werden in Schulungen der Landeskirche sensibilisiert. Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen und sich mit Ihrer Unterschrift auf Grundsätze und Verhaltensregeln zur Prävention verpflichten. Bei Fällen sexualisierter Gewalt werden Fachleute der Landeskirche hinzugezogen. 

    Es gilt eine Meldepflicht bei Vorkommnissen. Die Kontaktdaten der Meldestelle, sowie von kirchlichen und  externen Beratungstellen für Betroffene werden bekannt gemacht.  

Kontakt

Anfahrt

Tickets

   Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Marien Lemgo
  ·   Stiftstraße 56
32657 Lemgo
       05261 4981
       info@marien-lemgo.de

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